Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen des Shape Bensheim – Bensheim (Stand: 10.10.2019)

1. VERTRAGSSCHLUSS

1.1. GELTUNG DER AGB

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Shape Bensheim GbR (nachfolgend Shape genannt) mit dessen Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Shape abgeschlossenen Mitgliedsvertrages oder gebuchte Dienstleistung zur Benutzung der Anlage berechtigt sind.

1.2 ANTRAG

Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an das Shape zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit der Shape Bensheim GbR. Die Shape Bensheim GbR kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt die Shape Bensheim GbR das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande.

 1.3 MEMBERCARD

Der Antragsteller erhält bei Antragstellung eine Shape MemberCard, die ihm den Zutritt zum Club ermöglicht. Dies begründet im Falle der Ablehnung seines Antrages jedoch keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages oder Nutzung der Clubs. Die MemberCard ist einmalig kostenpflichtig. Die Kosten sind dem Mitgliedsvertrag zu entnehmen und mit dem ersten Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

1.4 JUGENDLICHE

Jugendlichen vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten erlaubt.

 

2. NUTZUNG DES CLUBS

2.1. ZUTRITT NUR MIT MEMBERCARD

Durch die MemberCard erhält das Mitglied Zutritt zum Shape und ist berechtigt, diesen während der Öffnungszeiten zu nutzen. Der Check-In über die MemberCard versichert das Mitglied während der Nutzung der Anlage. Sollte das Mitglied seine Karte vergessen habe, so ist es dazu verpflichtet, das Personal um einen manuellen Check-In zu bitten, damit der Versicherungsschutz besteht.

 

2.2. HAUSORDNUNG / CLUBPHILOSOPHIE

Die Shape Bensheim GbR ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung/ CLUBPHILOSOPHIE für den Club aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios, Hygiene und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Eine Änderung der Hausordnung ist jederzeit möglich. Das Mitglied erhält die Hausordnung mit Kopie der Mitgliedschaft.

 

2.3 DAUER DER TRAININGSEINHEIT

Eine Trainingseinheit umfasst ein selbstverantwortliches Minuten Warm-Up, 20 Minuten angeleitetes Training und 20 Minuten Cardiotraining.

 

2.4 ÖFFNUNGSZEITEN

Die Öffnungszeiten der Shape Bensheim GbR sind:

Montag bis Freitag erster buchbarer Termin 06:50 Uhr und letzter buchbarer Termin um 21:10 Uhr. Samstag und Sonntag erster buchbarer Termin 8:50 Uhr und letzter buchbarer Termine um 15:10 Uhr. An gesetzlichen Feiertagen ist das Studio geschlossen, ebenso behält sich das Studio vor, die Anlage vom 24.12. bis einschließlich 01.01. des Folgejahres geschlossen zu halten.

 

2.5. TERMINBUCHUNG

Terminbuchungen innerhalb der Öffnungszeiten erfolgen durch Reservierung des Online-Buchungssystems auf der Homepage www.shape-bensheim.de. Die gebuchten Termine werden automatisch bestätigt. Bestätigte Termine sind verbindlich. Eine Buchung kann nur bis zu maximal 14 Tage im Voraus erfolgen. Nach vorher ausdrücklicher Vereinbarung können Termine außerhalb der Öffnungszeiten stattfinden. Für diese Termine wird ein Zuschlag je Termin von 10 EURO erhoben. Ein solcher Termin muss vom Personal bestätigt werden. Gebuchte oder vereinbarte Termine können bis zu 24 Std. im Voraus im Online-Buchungssystem abgesagt werden. Nach diesem Zeitpunkt abgesagte oder nicht eingehaltene/abgesagte Termine verfallen. Sind die 24 Std. angelaufen, kann der Termin am selben Tag verschoben werden. Wird ein außerhalb der Öffnungszeiten vereinbarter Termin nicht abgesagt oder zu spät abgesagt, wird der fällige Zuschlag von 10 EURO dennoch erhoben. Bei zu spätem Erscheinen wird die Trainingszeit entsprechend gekürzt.

 

2.6. WEISUNGSBERECHTIGUNG

Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Clubs, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

 

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.1 UMGANG MIT DER MEMBERCARD

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der MemberCard zu sorgen. Einen Verlust der MemberCard hat das Mitglied unverzüglich in einem Studio zu melden. Eine Folgekarte wird zu einmalig 19,90€ ausgestellt. Nach Meldung des Verlusts wird die (optionale) Zahlungsfunktion der MemberCard gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit. Die Einzelheiten der Verfahrensweise legt die Shape Bensheim GbR fest.

 

4. FÄLLIGKEIT DER MITGLIEDSBEITRÄGE / ZAHLUNGSVERZUG

4.1. FÄLLIGKEIT DER WÖCHENTLICHEN BEITRÄGE

Die wöchentlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus für die jeweilige Kalenderwoche (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Mitgliedsbeitrag für die erste anteilige Kalenderwoche nach Vertragsabschluss wird zusammen mit dem Startpaket (für die MemberCard und Anamnese) am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für die letzte anteilige Woche der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag der Vorwoche fällig gestellt werden.

 

4.2. PREISANPASSUNGSRECHT

 4.2.1 Die Shape Bensheim GbR ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Die Shape Bensheim GbR wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.

4.2.2 Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

4.3. KOSTEN BEI RÜCKBUCHUNG

Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.

4.4. ZUSÄTZLICHE KOSTEN

Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.

 4.5. ZAHLUNGSVERZUG

Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist das Shape berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist das Shape berechtigt, Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

4.6. VERZUGSKOSTEN

Die Shape Bensheim GbR behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

 

5. LAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG

5.1. ERSTLAUFZEIT / VERLÄNGERUNG

Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwölf Monaten. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder dem Shape spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag jeweils um die genannte Laufzeit. Die Kündigung des Mitglieds ist unter Angabe der Mitgliedsnummer gegenüber dem Shape, Berliner Ring 147, 64625 Bensheim, schriftlich, oder per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse zu erklären.

5.2. STILLLEGUNG DES VERTRAGES

Das Mitglied hat nach Vorlage eines Sportunfähigkeitsattest ab 3 Wochen den Anspruch auf Stilllegung der Mitgliedschaft. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit und kann Leistungen vom Shape nicht in Anspruch nehmen. In diesem Falle verlängert sich die Mitgliedschaft entsprechend und die stillgelegte Zeit. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder das Shape zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.

5.3. KÜNDIGUNG BEI UMZUG

Bei Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht ab einer Entfernung von mind. 25km zu. Gegen Vorlage einer Ab- oder Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde wird die Mitgliedschaft zum Ende des Monats gekündigt.

 

6. HAFTUNG VOM Shape

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Shape nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung vom Shape auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen vom Shape gelten. Das Mitglied haftet auf eigene Gefahr für Verletzungen oder Schäden, die durch das Training verursacht werden.

 7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1 ÄNDERUNGEN DIESER AGB

Die Shape Bensheim GbR ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Das Shape wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist von 14 Tagen nach In Kenntnissetzung zu widersprechen und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

 

7.2 AUFRECHNUNGSVERBOT

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen das Shape aufrechnen.

7.3 UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

Copyright © Shape Bensheim

Berliner Ring 147
64625 Bensheim

Tel.: 06251 8696883
Email: info@shape-bensheim.de
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